Überführungen - deutschlandweit - weltweit



Unser Unternehmen hat bei der Überführung verstorbener Personen vom Ausland oder ins Ausland einen großen Erfahrungsschatz. Zur Antragstellung wird in der Regel eine Vielzahl von Dokumenten benötigt. Neben dem Totenschein, der den Tod von einem Arzt zweifelsfrei belegt, wird auch eine Sterbeurkunde benötigt. Diese wird vom Standesamt erstellt, das für den Ort, in dem der Tod eingetreten ist, verantwortlich ist. Zusätzlich muss eine Bescheinigung vorliegen, die das ordnungsgemäße Einsargen durch einen Bestatter belegt. Eventuell muss auch eine Einbalsamierungsbescheinigung vorgelegt werden. Um sicherzustellen, dass vom Leichnam des Verstorbenen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen, wird im Allgemeinen ein ärztliches Attest verlangt. Bescheinigungen dieser Art, werden vom Krankenhaus, der Gerichtsmedizin oder dem Gesundheitsamt ausgestellt. Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod muss eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters abgegeben werden. Dies ist auch der Fall, wenn es sich bei dem Toten um eine unbekannte Person handelt. Alle nötigen Formalitäten werden von uns schnell erledigt, wie

- die Besorgung des Totenscheines,

- die Beurkundung des Sterbefalls bei den Behörden,

- die Einholung von Transportgenehmigungen,

- Organisation der vorgeschriebenen zweiten Leichenschau,

- die Besorgung eines internationalen Leichenpasses,

- Durchführung der Einbalsamierung,

- die Buchung von Flügen,

- alle notwendigen Terminabsprachen

Im Ausland vertrauen wir dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgesuchten Kooperationspartnern.



 

 

 
~ 1 ~


 

Bestattungen Ertelt - Lohstr. 37 - 58553 Halver - Tel.: 02353 - 2005

Bestattungen Ertelt - Ludwigstr. 33 - 58507 Lüdenscheid - Tel.: 02351 - 6783792

10.11.2011 15:49